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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2005, 1547

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2005, Seite: 1547

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2005, 1547:

Bundesgerichtshof, Urteil vom05.10.2005
- VIII ZR 57/05 -

Bei nicht rechzeitigem Auszug des Mieters kann der Vermieter nur eine Nutzungs­entschädigung bis zum Tag des Auszugs verlangen

Wenn der Mieter aus der gekündigten Wohnung am Ende der Mietzeit nicht auszieht, hat der Vermieter Anspruch auf eine Nutzungs­entschädigung. Diese Entschädigung kann er aber nur bis zum Tag des tatsächlichen Auszugs verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2005, 1547 wird teils auch als „GE 05, 1547“, „GE 2005, S. 1547“ oder „GE 05, S. 1547“ zitiert.



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