Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2005, 1547
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2005, Seite: 1547
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2005, 1547:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.10.2005
- VIII ZR 57/05 -
Bei nicht rechzeitigem Auszug des Mieters kann der Vermieter nur eine Nutzungsentschädigung bis zum Tag des Auszugs verlangen
Wenn der Mieter aus der gekündigten Wohnung am Ende der Mietzeit nicht auszieht, hat der Vermieter Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. Diese Entschädigung kann er aber nur bis zum Tag des tatsächlichen Auszugs verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2005, 1547 wird teils auch als „GE 05, 1547“, „GE 2005, S. 1547“ oder „GE 05, S. 1547“ zitiert.