Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2005, 666
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2005, Seite: 666
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2005, 666:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2005, 666 wird teils auch als „GE 05, 666“, „GE 2005, S. 666“ oder „GE 05, S. 666“ zitiert.