Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2005, 918
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2005, Seite: 918
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2005, 918:
Landgericht Berlin, Urteil vom27.05.2005
- 65 S 35/05 -
Unentschuldbarer Irrtum des Mieters über Vorliegen eines Minderungsrechts rechtfertigt Vermieter zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Nimmt ein Mieter fälschlicher Weise das Vorliegen eines Minderungsrechts an, so hat er diesen Irrtum grundsätzlich zu verschulden. Der Vermieter kann daher wegen Zahlungsverzugs eine Kündigung aussprechen. Ein unentschuldbarer Irrtum liegt immer dann vor, wenn die Rechtslage nicht abschließend beurteilt werden kann. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2005, 918 wird teils auch als „GE 05, 918“, „GE 2005, S. 918“ oder „GE 05, S. 918“ zitiert.