Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2009, 453
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2009, Seite: 453
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2009, 453:
Landgericht Berlin, Urteil vom21.04.2008
- 63 S 210/07 -
Kein Recht zur Mietminderung bei Bordell im Haus sowie nicht abgeschlossener Haustür
Befindet sich in einem großstädtischen Wohnhaus ein Bordell, so stellt dies für sich genommen keinen Mietmangel dar. Ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Haustür nachts nicht abgeschlossen ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2009, 453 wird teils auch als „GE 09, 453“, „GE 2009, S. 453“ oder „GE 09, S. 453“ zitiert.