Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2009, 509
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2009, Seite: 509
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2009, 509:
Bundesgerichtshof, Urteil vom21.01.2009
- VIII ZR 107/08 -
BGH: Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei einer Versendung auf dem Postweg die rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht zur Wahrung der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB* geregelten Abrechnungsfrist von einem Jahr genügt, sondern die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugegangen sein muss. Ferner hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bestätigt, nach der bei zur Post gegebenen Briefen kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung besteht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2009, 509 wird teils auch als „GE 09, 509“, „GE 2009, S. 509“ oder „GE 09, S. 509“ zitiert.