wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2013, 814

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2013, Seite: 814

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2013, 814:

Landgericht Berlin, Urteil vom12.04.2013
- 65 S 159/12 -

LG Berlin hält wahrnehmbare Urinstrahlgeräusche für hinnehmbar

Sind Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung zu vernehmen, so muss der Mieter eines nicht sanierten und modernisierten Altbaus dies hinnehmen. Der Vermieter schuldet jedenfalls keinen, gegenüber der zur Zeit der Errichtung geltenden DIN-Norm, moderneren Schallschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GE 2013, 814 wird teils auch als „GE 13, 814“, „GE 2013, S. 814“ oder „GE 13, S. 814“ zitiert.



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH