Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2014, 1011
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 1011
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 1011:
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom13.06.2014
- 232 C 53/14 -
Lang anhaltende störende, aggressive und bedrohliche Handlungen einer Mieterin rechtfertigen fristlose Kündigung
Stört eine Mieterin durch aggressive und bedrohliche Handlungen über einen langen Zeitraum hinweg den Hausfrieden erheblich, so kann sie fristlos gekündigt werden. In einem solchen Fall ist regelmäßig auch keine Räumungsfrist zu gewähren. Keine Rolle spielt zudem die aufgrund einer psychischen Erkrankung fehlende Schuldfähigkeit der Mieterin. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2014, 1011 wird teils auch als „GE 14, 1011“, „GE 2014, S. 1011“ oder „GE 14, S. 1011“ zitiert.