Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2014, 1590
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 1590
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 1590:
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom21.11.2013
- 17 C 42/13 -
Ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen nur bei Vorliegen eines Zahlungsverzugs über Zeitraum vom mindestens einen Monat
Ein Vermieter kann nur dann eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen aussprechen, wenn die Rückstände erheblich sind. Voraussetzung ist daher, dass die Mietrückstände den Betrag einer monatlichen Miete übersteigen und der Zahlungsverzug über einen Zeitraum von mindestens einem Monat vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lichtenberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2014, 1590 wird teils auch als „GE 14, 1590“, „GE 2014, S. 1590“ oder „GE 14, S. 1590“ zitiert.