Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2014, 1591
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 1591
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 1591:
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom07.07.2014
- 18 S 64/14 -
Ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen kann nicht ohne weiteres umgedeutet werden in Kündigung aufgrund unpünktlicher bzw. unvollständiger Mietzahlungen
Kündigt ein Vermieter das Mietverhältnis mit einem seiner Mieter ordentlich wegen Mietrückständen und ist diese Kündigung unwirksam, so kann sie nicht ohne weiteres in eine Kündigung aufgrund unpünktlicher bzw. unvollständiger Mietzahlungen umgedeutet werden. Eine solche Umdeutung ist ausgeschlossen, wenn die neuen Kündigungsgründe in der ursprünglichen Kündigung nicht genannt wurden und es an einer Abmahnung fehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2014, 1591 wird teils auch als „GE 14, 1591“, „GE 2014, S. 1591“ oder „GE 14, S. 1591“ zitiert.