Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2014, 259
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 259
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 259:
Landgericht Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom11.11.2013
- 2-13 S 24/13, 2/13 S 24/13 -
Wohnungseigentümer muss Kameraattrappe nicht vom Balkon entfernen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem Wohnungseigentümer nicht verlangen, eine von ihm am Balkon angebrachte Kameraattrappe zu entfernen. Denn durch eine funktionsunfähige Kamera wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht der anderen Wohnungseigentümer nicht verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2014, 259 wird teils auch als „GE 14, 259“, „GE 2014, S. 259“ oder „GE 14, S. 259“ zitiert.