Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2014, 870
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 870
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 870:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.04.2014
- VI ZR 197/13 -
Veröffentlichung eines auf einem Mieterfest angefertigten Fotos in einer Informationsbroschüre auch ohne Einwilligung der Fotografierten zulässig
Wird ein Mieter auf einem Mieterfest ohne seine Einwilligung fotografiert und das Foto anschließend in einer Informationsbroschüre des Vermieters veröffentlicht, so kann dies gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zulässig sein, wenn das angefertigte und veröffentlichte Foto aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt. Dies kann bei Fotos eines Mieterfestes der Fall sein. Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung oder auf Zahlung von Abmahnkosten besteht in einem solchen Fall nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2014, 870 wird teils auch als „GE 14, 870“, „GE 2014, S. 870“ oder „GE 14, S. 870“ zitiert.