Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2014, 873
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 873
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 873:
Landgericht Berlin, Urteil vom07.03.2014
- 63 S 575/12 -
Fehlender Verzug des Vermieters hinsichtlich Durchführung von Schönheitsreparaturen schließt Anspruch des Mieters auf Erstattung von Malerkosten aus
Beauftragt ein Mieter eine Malerfirma zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist der Vermieter dann nicht zum Ersatz der Malerkosten verpflichtet, wenn er sich nicht in Verzug befindet. Zudem steht dem Mieter auch kein Bereicherungsanspruch zu, da ihm und nicht dem Vermieter die Schönheitsreparatur zugute kommt. Darüber hinaus besteht regelmäßig kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Mietvertragsende wegen zurückgelassener Garteneinrichtung und Bepflanzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2014, 873 wird teils auch als „GE 14, 873“, „GE 2014, S. 873“ oder „GE 14, S. 873“ zitiert.