Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 1403
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1403
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1403:
Landgericht Berlin, Urteil vom02.10.2015
- 63 S 335/14 -
Wirksame Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung mit Ausgleichszahlung
Wird einem Mieter eine renovierungsbedürftige oder unrenovierte Wohnung übergeben und ist er zugleich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, so ist die entsprechende Klausel in der Regel unwirksam. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn dem Mieter als Kompensation zur der Pflicht, die vorvertraglichen Gebrauchsspuren zu beseitigen, eine Ausgleichszahlung gewährt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 1403 wird teils auch als „GE 15, 1403“, „GE 2015, S. 1403“ oder „GE 15, S. 1403“ zitiert.