Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 257
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 257
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 257:
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom12.09.2014
- 25 C 219/13 -
Monatelange Lärmbelästigungen tagsüber und nachts rechtfertigen fristlose Kündigung eines psychisch kranken Mieters
Geht von einem psychisch kranken Mieter über Monate hinweg sowohl tagsüber als auch nachts eine Lärmbelästigung aus, darf der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Zwar ist gegenüber einem psychisch kranken Mieter eine erhöhte Toleranzbereitschaft zu fordern, dennoch ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses angesichts der mit der häufigen Störung der Nachtruhe einhergehenden Gesundheitsbeeinträchtigung unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 257 wird teils auch als „GE 15, 257“, „GE 2015, S. 257“ oder „GE 15, S. 257“ zitiert.