Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 327
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 327
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 327:
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom20.01.2015
- 42 C 10583/14 -
Vermieter steht kein Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung des Marmorfußbodens im Badezimmer aufgrund von Urinspritzern zu
Wird der Marmorfußboden im Badezimmer durch Urinspritzer eines Stehpinklers beschädigt, so steht dem Vermieter regelmäßig kein Schadenersatzanspruch zu. Denn ein Mieter muss grundsätzlich nicht damit rechnen, dass durch Urinspritzer der Marmorboden verätzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 327 wird teils auch als „GE 15, 327“, „GE 2015, S. 327“ oder „GE 15, S. 327“ zitiert.