Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 509
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 509
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 509:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.02.2015
- VIII ZR 186/14 -
BGH: Belästigung durch ständigen Zigarettenqualm im Treppenhaus kann Kündigungsgrund darstellen
Eine Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch, die ein Mieter durch einfache und zumutbare Maßnahmen (etwa die Lüftung über die Fenster) verhindern kann, kann im Einzelfall eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Mieters (Gebot der Rücksichtnahme) darstellen, insbesondere, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 509 wird teils auch als „GE 15, 509“, „GE 2015, S. 509“ oder „GE 15, S. 509“ zitiert.