Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 59
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 59
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 59:
Amtsgericht Schwerin, Urteil vom29.10.2014
- 16 C 283/12 -
Bei Möglichkeit zur Belegeinsicht der Betriebskostenabrechnung besteht kein Anspruch auf Übersendung von Kopien
Besteht für die Mieter einer Wohnung die Möglichkeit, die Belege zur Betriebskostenabrechnung einzusehen, so haben die Mieter keinen Anspruch auf Übersendung von Kopien. Zudem darf ein Vermieter den Heizverbrauch nicht wiederholt schätzen, auch wenn eine Ablesung nicht möglich ist. Ferner können die neu entstandenen Betriebskosten für Rauchwarnmelder umgelegt werden, wenn dies der Mietvertrag vorsieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwerin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 59 wird teils auch als „GE 15, 59“, „GE 2015, S. 59“ oder „GE 15, S. 59“ zitiert.