Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 660
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 660
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 660:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.03.2015
- VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13 und VIII ZR 109/14 -
Wohnungseigentümergemeinschaft ist als Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehen ist. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen, nämlich immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 660 wird teils auch als „GE 15, 660“, „GE 2015, S. 660“ oder „GE 15, S. 660“ zitiert.