Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 787
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 787
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 787:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom26.03.2015
- 8 U 19/15 -
Kein Anspruch des Mieters von noch herzustellenden Räumen auf Zutritt zur Baustelle
Dem Mieter von noch herzustellenden Räumen steht zwar ein Anspruch auf Überlassung der fertiggestellten Mietsache zu. Er kann aber grundsätzlich nicht Zutritt zu der Baustelle zwecks Überwachung der ordnungsgemäßen Arbeiten beanspruchen. Das in einem solchen Fall anzuwendende Mietvertragsrecht gibt ein solches Zutrittsrecht nicht her. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 787 wird teils auch als „GE 15, 787“, „GE 2015, S. 787“ oder „GE 15, S. 787“ zitiert.