Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 908
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 908
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 908:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.06.2015
- VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14 -
Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Mieter muss Installation grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung dulden
Ein Mieter hat den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann zu dulden, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof und bestätigte damit zwei Urteile des Landgerichts Halle. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 908 wird teils auch als „GE 15, 908“, „GE 2015, S. 908“ oder „GE 15, S. 908“ zitiert.