Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 1025
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 1025
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 1025:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.06.2016
- VIII ZR 43/15 -
BGH: Streitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung eines Minderungsrechts bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung
Der Streitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung eines Minderungsrechts bemisst sich gemäß § 48 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) in Verbindung mit §§ 3 und 9 der Zivilprozessordnung (ZPO) nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung. Der Streitwert ist weder durch eine direkte noch eine analoge Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG auf den einfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung beschränkt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 1025 wird teils auch als „GE 16, 1025“, „GE 2016, S. 1025“ oder „GE 16, S. 1025“ zitiert.