Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 1093
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 1093
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 1093:
Landgericht Berlin, Beschluss vom07.07.2016
- 18 T 65/16 -
Vermieter kann Erlaubnis zur Untermiete von einem Untermietzuschlag abhängig machen
Ein Vermieter ist berechtigt, seine Erlaubnis zu einer Untermiete von einem Untermietzuschlag abhängig zu machen. Dieser Zuschlag beträgt in der Regel 20 % des Untermietzinses und kann auf bis zu 25 % erhöht werden, wenn selbst durch den Untermietzuschlag die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erreicht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 1093 wird teils auch als „GE 16, 1093“, „GE 2016, S. 1093“ oder „GE 16, S. 1093“ zitiert.