Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 258
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 258
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 258:
Landgericht Berlin, Beschluss vom22.01.2016
- 65 S 442/15 -
Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs trotz außergewöhnlicher persönlicher und wirtschaftlicher Belastungen des Mieters
Dem Vermieter steht auch dann das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB zu, wenn die Nichtzahlung der Miete auf außergewöhnliche persönliche und wirtschaftliche Belastungen des Mieters zurückzuführen ist. Die finanzielle Notlage eines Mieters führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 258 wird teils auch als „GE 16, 258“, „GE 2016, S. 258“ oder „GE 16, S. 258“ zitiert.