Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 262
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 262
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 262:
Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom22.01.2016
- 12 O 236/14 -
Kein Anspruch auf Maklerprovision aufgrund Vertragsrücktritts wegen vom Verkäufer verschwiegener Feuchtigkeit im Keller
Ist ein Grundstückskäufer vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil der Verkäufer ins Blaue hinein das Vorhandensein von Feuchtigkeit im Keller verneinte, so steht dem Makler kein Provisionsanspruch zu. Die Maklerprovision fällt bei einem Rücktritt weg, wenn der Rücktrittsgrund zugleich eine Anfechtung rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2016, 262 wird teils auch als „GE 16, 262“, „GE 2016, S. 262“ oder „GE 16, S. 262“ zitiert.