Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 459
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 459
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 459:
Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom07.01.2016
- 8 U 205/15 -
Nur vollständiger Ausgleich von Mietrückständen lässt Kündigungsgrund entfallen
Kommt ein Mieter in Zahlungsverzug, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Kündigungsgrund entfällt aber, wenn der Mieter die Mietrückstände ausgleicht. Voraussetzung dafür ist aber der vollständige Ausgleich. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 459 wird teils auch als „GE 16, 459“, „GE 2016, S. 459“ oder „GE 16, S. 459“ zitiert.