Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 469
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 469
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 469:
Amtsgericht Traunstein, Beschluss vom18.09.2015
- 319 C 1083/15 -
Keine unzulässige Wohneigentumsnutzung bei temporärer Unterbringung von 11 Asylbewerbern in 80 qm großer Eigentumswohnung
Vermietet ein Wohnungseigentümer seine 80 qm große Wohnung temporär an 11 Asylbewerber, so ist dies angesichts der aktuellen Wohnraumsituation nicht zu beanstanden. Dies gilt jedenfalls solange, wie keine Störungen vorliegen oder zu befürchten sind. Den übrigen Wohnungseigentümern steht in diesem Fall kein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Traunstein hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Beschluss vom12.10.2015
- 1 T 17164/15 -
Vermietung einer Eigentumswohnung an Asylbewerber kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung unterbunden werden
Beabsichtigt ein Wohnungseigentümer in seiner Wohnung Asylbewerber unterzubringen und schließt er diesbezüglich einen Mietvertrag ab, so können die übrigen Wohnungseigentümer dies grundsätzlich nicht durch eine einstweilige Verfügung unterbinden. Es fehlt insofern an der Eilbedürftigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 469 wird teils auch als „GE 16, 469“, „GE 2016, S. 469“ oder „GE 16, S. 469“ zitiert.