Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 531
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 531
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 531:
Landgericht Berlin, Urteil vom08.03.2016
- 63 S 213/15 -
Mieter nicht zur Schneeräumung und zum Auftauen eines Balkonabflusses sowie zum Fensterputzen nach Mietvertragsende verpflichtet
Ein Mieter ist nicht verpflichtet, den Balkonabfluss aufzutauen und von Schnee zu befreien sowie die Fenster nach Mietvertragsende zu putzen. Zudem kann der Vermieter nur dann einen Mietausfallschaden wegen einer unrenoviert zurückgegebenen Wohnung verlangen, wenn er einen konkreten Mietinteressenten für eine sofortige Anschlussvermietung benennt. Ein Vermieter kann weiterhin auf Kosten des Mieters den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen, wenn der Mieter zu den Umständen des Verlustes des Schlüssels keine Angaben macht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 531 wird teils auch als „GE 16, 531“, „GE 2016, S. 531“ oder „GE 16, S. 531“ zitiert.