Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 655
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 655
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 655:
Landgericht Berlin, Urteil vom27.04.2016
- 65 S 209/15 -
Mieterhöhungsverlangen für Einfamilienhaus kann mit nicht einschlägigem Mietspiegel begründet werden
Der Vermieter eines Einfamilienhauses kann sein Mieterhöhungsverlangen auch dann mit einem Mietspiegel begründen, wenn dieser ausdrücklich Einfamilienhäuser aus seinem Anwendungsbereich ausschließt. Das Mieterhöhungsverlangen wird dadurch nicht formal unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 655 wird teils auch als „GE 16, 655“, „GE 2016, S. 655“ oder „GE 16, S. 655“ zitiert.