Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 795
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 795
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 795:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom17.12.2015
- 2-09 S 45/11 -
Wohneigentumsrecht: Anbringen von Fenstern und Lichtspots stellt genehmigungspflichtige bauliche Veränderung dar
Bringt ein Wohnungseigentümer Fenster und Lichtspots an, so liegt darin eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG, die von den davon betroffenen Wohnungseigentümern genehmigt werden muss. Liegt die Genehmigung nicht vor, können die betroffenen Wohnungseigentümer auf Beseitigung klagen. Ist der Beseitigungsanspruch verjährt, so wird dadurch die bauliche Veränderung nicht legalisiert. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 795 wird teils auch als „GE 16, 795“, „GE 2016, S. 795“ oder „GE 16, S. 795“ zitiert.