Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2017, 299
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 299
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 299:
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom04.10.2016
- 14 C 103/16 -
Wohnungsmieter muss durch ihn eingebautes Türstangenschloss nicht entfernen
Baut ein Wohnungsmieter eigenmächtig ein Türstangenschloss ein, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf Beseitigung zu. Denn ein solches Sicherheitsschloss stellt eine vom Vermieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2017, 299 wird teils auch als „GE 17, 299“, „GE 2017, S. 299“ oder „GE 17, S. 299“ zitiert.