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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2017, 354

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 354

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 354:

Landgericht Berlin, Urteil vom07.12.2016
- 35 O 251/16 -

Herumlaufenlassen von Hunden auf fremdem Grundstück trotz Verbots begründet Unterlassungs- und Schadens­ersatz­anspruch des Grundstücks­eigentümers

Lässt ein Hundehalter seine zwei Hunde auf einem fremden Grundstück frei herumlaufen, obwohl dies durch entsprechende Schilder verboten ist, so steht dem Grundstücks­eigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Unter­lassungs­anspruch zu. Zudem besteht gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Hundekot. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2017, 354 wird teils auch als „GE 17, 354“, „GE 2017, S. 354“ oder „GE 17, S. 354“ zitiert.



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