Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2017, 354
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 354
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 354:
Landgericht Berlin, Urteil vom07.12.2016
- 35 O 251/16 -
Herumlaufenlassen von Hunden auf fremdem Grundstück trotz Verbots begründet Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch des Grundstückseigentümers
Lässt ein Hundehalter seine zwei Hunde auf einem fremden Grundstück frei herumlaufen, obwohl dies durch entsprechende Schilder verboten ist, so steht dem Grundstückseigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Unterlassungsanspruch zu. Zudem besteht gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Hundekot. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2017, 354 wird teils auch als „GE 17, 354“, „GE 2017, S. 354“ oder „GE 17, S. 354“ zitiert.