Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2018, 1472
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2018, Seite: 1472
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2018, 1472:
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom26.06.2018
- S 95 AY 91/18 ER -
Auszubildenden ist Untervermietung eines Schlafplatzes in ca. 28 qm großer Einzimmerwohnung zur Deckung des Lebensbedarfs zumutbar
Einem Auszubildenden, der BAföG-Leistungen erhält, steht grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe zu. Dies gilt selbst dann, wenn ihm lediglich ein Betrag von 200 EUR monatlich zur Verfügung steht. Einem Auszubildenden ist die Untervermietung eines Schlafplatzes in seiner ca. 28 qm großen Einzimmerwohnung zur Deckung seines Lebensbedarfs zumutbar. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2018, 1472 wird teils auch als „GE 18, 1472“, „GE 2018, S. 1472“ oder „GE 18, S. 1472“ zitiert.