Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 126
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 126
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 126:
Landgericht Berlin, Urteil vom19.12.2018
- 66 S 29/18 -
Vermieter kann für Untermieterlaubnis Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat verlangen
Der Vermieter einer Wohnung kann für seine Erlaubnis zur Untervermietung einzelfallabhängig einen Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat für den erhöhten Aufwand und die erhöhten Sachrisiken verlangen. Der Zuschlag beträgt dagegen nicht regelmäßig 20 % des Untermietzinses. Dies hat die 66. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2019, 126 wird teils auch als „GE 19, 126“, „GE 2019, S. 126“ oder „GE 19, S. 126“ zitiert.