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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2019, 53

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 53

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 53:

Bundesgerichtshof, Urteil vom05.12.2018
- VIII ZR 17/18 -

BGH: Vermieter muss vorhandenen Telefonanschluss instand halten

Ist eine Mietwohnung mit einer sichtbaren Telefon­anschluss­dose ausgestattet, so hat der Vermieter eine Instand­haltungs­pflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Telefonleitung vom Hausanschluss bis zur Wohnung des Mieters. Es ist nicht Aufgabe des Mieters, eine defekte Telefonleitung zu reparieren. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2019, 53 wird teils auch als „GE 19, 53“, „GE 2019, S. 53“ oder „GE 19, S. 53“ zitiert.



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