Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 53
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 53
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 53:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.12.2018
- VIII ZR 17/18 -
BGH: Vermieter muss vorhandenen Telefonanschluss instand halten
Ist eine Mietwohnung mit einer sichtbaren Telefonanschlussdose ausgestattet, so hat der Vermieter eine Instandhaltungspflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Telefonleitung vom Hausanschluss bis zur Wohnung des Mieters. Es ist nicht Aufgabe des Mieters, eine defekte Telefonleitung zu reparieren. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2019, 53 wird teils auch als „GE 19, 53“, „GE 2019, S. 53“ oder „GE 19, S. 53“ zitiert.