Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 58
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 58
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 58:
Kammergericht Berlin, Urteil vom09.12.2014
- 9 U 38/14 -
Land Berlin haftet nicht für durch Wurzelwuchs eines Straßenbaums beschädigte Mauer
Kommt es durch den Wurzelwuchs eines Straßenbaums zu einer Beschädigung einer Mauer, so kann ein Berliner Grundstückseigentümer dafür nicht das Land Berlin haftbar machen. Es besteht zum einen keine Pflicht des Landes zur regelmäßigen Kontrolle des Wurzelwuchses. Zum anderen muss ein Berliner Grundstückseigentümer die durch Wurzeln ausgehende Störungen gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes (StrG Bln) hinnehmen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2019, 58 wird teils auch als „GE 19, 58“, „GE 2019, S. 58“ oder „GE 19, S. 58“ zitiert.