Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 741
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 741
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 741:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom04.10.2018
- 25 S 22/18 -
WEG-Verwalter muss an einzelnen Wohnungseigentümer Eigentümerliste mit Namen und Anschrift herausgeben
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet auf Verlangen eines einzelnen Wohnungseigentümers, eine Eigentümerliste mit Namen und Anschrift herauszugeben. Diese Pflicht beinhaltet aber nicht die Herausgabe der E-Mail-Adressen der anderen Eigentümer. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2019, 741 wird teils auch als „GE 19, 741“, „GE 2019, S. 741“ oder „GE 19, S. 741“ zitiert.