Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2021, 263
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2021, Seite: 263
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2021, 263:
Amtsgericht Essen, Urteil vom02.02.2022
- 196 C 97/21 -
Abmahnung vor Entzug des Wohneigentums muss beanstandetes Verhalten konkret bezeichnen
Die vor dem Entzug von Wohneigentum auszusprechende Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Es genügt nicht, lediglich die Verstöße als "Missachtung des Hausfriedens" und "Verletzung der Pflicht nach § 14 Abs. 1 WEG" zu bezeichnen. Dies hat das Amtsgericht Essen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2021, 263 wird teils auch als „GE 21, 263“, „GE 2021, S. 263“ oder „GE 21, S. 263“ zitiert.