Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2021, 709
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2021, Seite: 709
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2021, 709:
Landgericht Berlin, Urteil vom10.12.2020
- 65 S 189/20 -
Rechtzeitigkeit der Mietzahlung setzt nicht Gutschrift auf Konto des Vermieters voraus
Die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung setzt nicht voraus, dass sie auf das Konto des Vermieters gutgeschrieben wird. Es genügt, dass der Mieter seiner Bank den Zahlungsauftrag für die Überweisung bis zum dritten Werktag des Monats erteilt und das Konto ausreichend gedeckt ist. Für eine von der Bank fehlerhaft ausgeführte Überweisung haftet der Mieter nicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2021, 709 wird teils auch als „GE 21, 709“, „GE 2021, S. 709“ oder „GE 21, S. 709“ zitiert.