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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2021, 753

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2021, Seite: 753

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2021, 753:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom27.04.2021
- VIII ZB 44/20 -

BGH: Kein Anlass für Duldungsklage wegen fehlender Abgabe einer Duldungserklärung ohne erneute Fristsetzung

Gibt ein Wohnungsmieter nicht innerhalb der gesetzten Frist eine Duldungserklärung bezüglich angekündigter Baumaßnahmen ab, so ist eine Duldungsklage nur veranlasst, wenn dem Mieter erneut eine Frist zur Abgabe der Duldungserklärung gesetzt wird. Für eine verfrühte Duldungsklage muss der Vermieter die Kosten tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2021, 753 wird teils auch als „GE 21, 753“, „GE 2021, S. 753“ oder „GE 21, S. 753“ zitiert.



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