Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2022, 193
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2022, Seite: 193
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2022, 193:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.12.2021
- VIII ZR 66/20 -
BGH: Mieter steht grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu
Grundsätzlich steht einem Mieter gemäß § 259 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu. In Einzelfällen kann vom Vermieter aber nur die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten geschuldet sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2022, 193 wird teils auch als „GE 22, 193“, „GE 2022, S. 193“ oder „GE 22, S. 193“ zitiert.