Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2022, 734
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2022, Seite: 734
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2022, 734:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2022
- VIII ZR 262/20 -
BGH: c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts als zulässige ladungsfähige Anschrift in Klageschrift
Die Angabe einer c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts als zulässige ladungsfähige Anschrift in einer Klageschrift kann zulässig sein, wenn die Stiftung selbst über keine andere ladungsfähige Anschrift verfügt und unter der c/o-Adresse der Vorstandsvorsitzende der Stiftung tätig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2022, 734 wird teils auch als „GE 22, 734“, „GE 2022, S. 734“ oder „GE 22, S. 734“ zitiert.