Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2022, 739
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2022, Seite: 739
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2022, 739:
Landgericht Berlin, Beschluss vom09.06.2022
- 67 S 90/22 -
Kündigung wegen in Mietwohnung begangener Straftaten setzt Täterschaft des Mieters oder Kenntnis des Mieters über strafbares Verhalten voraus
Wird in einer Mietwohnung eine Straftat begangen, so rechtfertigt dies nur dann die Kündigung der Mieter, wenn diese Täter der Straftat waren oder sie Kenntnis über das strafbare Verhalten hatten. Zwar kann den Mietern das Verschulden ihres Kindes über § 278 BGB zugerechnet werden, jedoch genügt dies für eine Kündigung nicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2022, 739 wird teils auch als „GE 22, 739“, „GE 2022, S. 739“ oder „GE 22, S. 739“ zitiert.