Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2023, 242
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2023, Seite: 242
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2023, 242:
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom08.02.2022
- 13 C 285/18 -
Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers nebst Verlegung von Wasserleitungen und Verfliesung rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters
Ein Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler einzubauen, Wasserleitungen zu verlegen und Verfliesungen vorzunehmen. Darin liegt eine nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, welche eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Halle, Urteil vom03.02.2023
- 1 S 91/21 -
Geltendmachung von fiktiven Schadensersatz im Wohnraummietrecht zulässig
Ein Vermieter kann wegen Schäden an der Mietwohnung auch dann Schadensersatz verlangen, wenn er die Wohnung ohne Beseitigung der Schäden weiterveräußert. Die Geltendmachung von fiktiven Schadensersatz ist im Wohnraummietrecht zulässig. Dies hat das Landgericht Halle entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2023, 242 wird teils auch als „GE 23, 242“, „GE 2023, S. 242“ oder „GE 23, S. 242“ zitiert.