Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2023, 847
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2023, Seite: 847
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2023, 847:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.06.2023
- XII ZB 537/22 -
BGH: Gewerbemieter muss auf Aufforderung des Vermieters nicht Bereitschaft zur Räumung der Mieträume bei Vertragsende erklären
Ein Gewerbemieter ist nicht verpflichtet, auf eine Aufforderung des Vermieters hin seine Bereitschaft zur Räumung der Mieträume bei Vertragsende zu erklären. Erhebt der Vermieter Klage auf künftige Räumung, so muss er gemäß § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2023, 847 wird teils auch als „GE 23, 847“, „GE 2023, S. 847“ oder „GE 23, S. 847“ zitiert.