Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2024, 350
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2024, Seite: 350
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2024, 350:
Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom04.12.2023
- 11 S 85/21 -
Wohnungseigentümer darf Bettwäsche auf Fensterbrett auslüften
Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, auf seinem Fensterbrett Bettwäsche auszulüften. Darin liegt ein übliches und sozialadäquates Verhalten. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom13.06.2023
- 67 S 88/23 -
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei Pflicht zum Streichen der "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen"
Regelt eine Schönheitsreparaturklausel, dass die "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen" zu streichen sind, so ist diese wegen einer unangemessenen Benachteiligung der Mieter gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Denn sie kann so verstanden werden, dass eine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen besteht. Dies wäre unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2024, 350 wird teils auch als „GE 24, 350“, „GE 2024, S. 350“ oder „GE 24, S. 350“ zitiert.