Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2024, 697
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2024, Seite: 697
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2024, 697:
Landgericht Berlin II, Beschluss vom04.07.2024
- 67 T 37/24 -
Vermieter muss Mieter über Verkauf der Mietsache informieren
Der Vermieter ist gemäß § 242 BGB verpflichtet, den Mieter über den Verkauf der Mietsache zu informieren. Tut er dies nicht, so hat er die Kosten für die Klage des Mieters gegen den falschen Gegner zu tragen. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2024, 697 wird teils auch als „GE 24, 697“, „GE 2024, S. 697“ oder „GE 24, S. 697“ zitiert.