Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2013, 206
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 206
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2013, 206:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom03.12.2012
- 6 U 92/11 -
Vertragsstrafe: Urheberrechtlich geschütztes Lichtbild darf nicht über Direkteingabe der URL öffentlich zugänglich sein
Verpflichtet sich jemand in einer Unterlassungserklärung ein Foto nicht mehr auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich zu machen, ist es aber weiterhin über die Direkteingabe der URL abrufbar, so wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Eine darin aufgenommene Vertragsstrafe wird damit fällig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR-RR 2013, 206 wird teils auch als „GRUR-RR 13, 206“, „GRUR-RR 2013, S. 206“ oder „GRUR-RR 13, S. 206“ zitiert.