Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2013, 213
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 213
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2013, 213:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom09.11.2012
- 6 U 38/12 -
Verwechslungsgefahr der Marke "Gelb": "Langenscheidt"-Konkurrent darf nicht von "Langenscheidt" als Marke geschützten gelben Farbton auf Kartonverpackung verwenden
Der als Marke eingetragene Farbton "Gelb" des Unternehmens Langenscheidt ist schutzfähig und darf daher nicht unbefugt verwendet werden. Wird dies dennoch getan und besteht daher eine Verwechslungsgefahr, begründet dies ein Unterlassungsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR-RR 2013, 213 wird teils auch als „GRUR-RR 13, 213“, „GRUR-RR 2013, S. 213“ oder „GRUR-RR 13, S. 213“ zitiert.