Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2013, 246
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 246
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2013, 246:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom22.03.2013
- 11 W 8/13 -
Ehemann haftet nicht für Teilnahme seiner Ehefrau an einer Internettauschbörse
Nimmt die Ehefrau des Anschlussinhabers an einer Tauschbörse teil und begeht dabei eine Urheberrechtsverletzung, so haftet der Anschlussinhaber nur unter dem Gesichtspunkt der Überwachungspflichtverletzung. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Urheberrechtsverletzung bestehen gegenüber der Ehefrau jedoch keine Kontrollpflichten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR-RR 2013, 246 wird teils auch als „GRUR-RR 13, 246“, „GRUR-RR 2013, S. 246“ oder „GRUR-RR 13, S. 246“ zitiert.