Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2016, 289
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 289
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2016, 289:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom26.01.2016
- I-20 U 52/15 -
Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten bei Verwendung einer Abmahnkostenabwehrklausel
Wer von anderen durch eine Abmahnkostenabwehrklausel verlangt, vor Einschaltung eines Anwalts zwecks Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes, sich zunächst an ihn zu wenden, kann selbst nicht die Erstattung von Abmahnkosten verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Abmahnkostenabwehrklausel unwirksam ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR-RR 2016, 289 wird teils auch als „GRUR-RR 16, 289“, „GRUR-RR 2016, S. 289“ oder „GRUR-RR 16, S. 289“ zitiert.